Mal ehrlich, wer nutzt heute keine Künstliche Intelligenz? Auch wir erstellen mit KI Texte und Bilder für unsere Website, Social Media oder Blogbeiträge. Das spart Zeit und gehört inzwischen zum Arbeitsalltag vieler Unternehmen. Doch mit dem EU AI Act gelten neue Transparenzpflichten, die Sie kennen sollten.

Müssen KI Texte und Bilder gekennzeichnet werden?
Nicht jeder mit KI erstellte Inhalt muss automatisch gekennzeichnet werden. Entscheidend ist, ob der Inhalt den Eindruck erwecken kann, von einem Menschen erstellt oder echt zu sein.
Für besonders realistische Bilder, Videos oder Audioinhalte gelten strengere Vorgaben. Solche Inhalte müssen in bestimmten Fällen als KI generiert gekennzeichnet werden.
Normale KI Texte, beispielsweise Blogbeiträge, Produktbeschreibungen oder Newsletter, müssen nach dem EU AI Act in der Regel nicht gekennzeichnet werden. Dennoch können Plattformen oder andere gesetzliche Vorgaben zusätzliche Anforderungen stellen.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Wer KI für Marketing, Social Media oder die Unternehmenswebsite einsetzt, sollte sich frühzeitig mit den neuen Regeln vertraut machen. So vermeiden Sie rechtliche Risiken und schaffen Transparenz gegenüber Ihren Kunden.
Fazit
KI wird aus dem Unternehmensalltag nicht mehr wegzudenken sein. Umso wichtiger ist es, die neuen Vorgaben des EU AI Act zu kennen. Wer KI verantwortungsvoll einsetzt und die Kennzeichnungspflichten beachtet, ist auch künftig auf der sicheren Seite.
Die Kennzeichnungspflicht ist nur ein Teil der neuen Vorgaben des EU AI Act. Wenn du wissen möchtest, welche Regeln und Pflichten noch auf Unternehmen zukommen, wirf einen Blick in unseren ausführlichen Beitrag zum EU AI Act. Dort erklären wir dir alles verständlich und praxisnah.
***Die in diesem Beitrag verwendeten Bilder und Texte wurden mit Künstlicher Intelligenz erstellt.