Neue Spielregeln: Google und KI-Texte

Allgemein · Monika Michler

Neue Spielregeln: Google und KI-Texte

Texte mit KI schreiben lassen, kurz drüberschauen, online stellen: So arbeiten inzwischen viele. Jetzt hat Google seine Hinweise für Webseitenbetreiber verschärft. Seit dem 1. Oktober 2026 steht dort ausdrücklich, dass KI-Inhalte vor dem Veröffentlichen von Hand geprüft werden sollen. Was genau steht da, und was bedeutet das für deine Webseite?

Was Google wörtlich schreibt

Die Stelle findest du in der offiziellen Dokumentation von Google Search Central, auf der Seite „Google Search’s guidance on generative AI content on your website“. Dort heißt es sinngemäß übersetzt:

Es ist entscheidend, alle KI-generierten Inhalte vor der Veröffentlichung manuell auf Richtigkeit und Vertrauenswürdigkeit zu prüfen.

Google begründet das auch: Sprachmodelle schlagen keine Fakten nach. Sie sagen voraus, welche Wörter wahrscheinlich aufeinander folgen. Deshalb können in KI-Texten Fehler stecken, die sehr überzeugend klingen.

Nicht nur der Text zählt

Neu ist auch, wie weit die Prüfung reichen soll. Google nennt ausdrücklich:

  • den Seitentitel (das, was in der Trefferliste als Überschrift erscheint),
  • die Meta-Beschreibung (der kurze Text darunter),
  • strukturierte Daten, etwa für Öffnungszeiten oder Bewertungen,
  • die Alternativtexte von Bildern.

Diese Angaben sieht man auf der Seite selbst oft gar nicht, Google zeigt sie aber in den Suchergebnissen an. Ein falscher Preis oder eine erfundene Öffnungszeit fällt also nicht nur auf deiner Webseite auf, sondern direkt bei Google.

Ist KI jetzt verboten?

Nein. Google sagt schon seit Februar 2023: Es zählt die Qualität eines Inhalts, nicht wie er entstanden ist. Daran hat sich nichts geändert. Eine neue Abstrafung hat Google mit der Ergänzung nicht angekündigt.

Klare Grenzen gibt es trotzdem. Seit März 2024 gilt die Spam-Regel gegen massenhaft erzeugte Inhalte. Als Beispiel nennt Google ausdrücklich, mit KI-Werkzeugen viele Seiten zu erzeugen, die den Lesern keinen Mehrwert bieten. Solche Seiten können schlechter ranken oder ganz aus der Suche verschwinden.

Für Online-Shops gilt außerdem: Von KI erzeugte Produkttitel und Beschreibungen sollen im Produktdatenfeed als KI-generiert gekennzeichnet werden. KI-Bilder sollen einen entsprechenden Vermerk in den Bilddaten tragen.

Deine Checkliste vor dem Veröffentlichen

  1. Fakten prüfen: Zahlen, Preise, Daten, Namen und Gesetze immer mit einer verlässlichen Quelle abgleichen.
  2. Eigene Erfahrung ergänzen: Was weißt du aus deinem Alltag, was die KI nicht weiß? Genau das macht deinen Text wertvoll.
  3. Unsichtbares kontrollieren: Seitentitel, Beschreibung und Bildtexte lesen, nicht nur den sichtbaren Text.
  4. Ton anpassen: Klingt der Text nach dir und deinem Betrieb, oder nach einer Werbebroschüre von der Stange?
  5. Lieber weniger, dafür gut: Eine sorgfältige Seite bringt mehr als zehn schnell erzeugte.
  6. Offen sein: Google empfiehlt, bei Bedarf zu erklären, wie ein Inhalt entstanden ist. Das schafft Vertrauen.

Mein Fazit

Die neue Regel klingt streng, ist aber eigentlich gesunder Menschenverstand. KI ist ein gutes Werkzeug für den ersten Entwurf. Verantwortlich für das, was auf deiner Webseite steht, bleibst trotzdem du. Wer prüft, ergänzt und nachbessert, hat von Google nichts zu befürchten.

Du willst wissen, wie deine Webseite dasteht? Beim Webseiten-Audit schaue ich mir Texte, Seitentitel und Beschreibungen genau an. Oder du schreibst mir einfach deine Frage.

Quellen: Google Search Central: Guidance on generative AI content (Stand 1. Oktober 2026) · Google Search Central Blog, Februar 2023 · Google Spam-Richtlinien: Scaled content abuse · Search Engine Roundtable zur Änderung

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung recherchiert und von Monika Michler geprüft und freigegeben.

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