Barrierefreie Website: Anforderungen und Richtlinien
Aufgrund der Häufigkeit der Anfragen zu diesem Thema folgt ein Artikel.
Das Internet ist im alltäglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Es dient als Informationsquelle, trägt dazu bei, dass mittlerweile zahlreiche Aktivitäten aus der Offline-Welt wie Shopping, Behördengänge sowie telefonische Terminvereinbarungen digital abgewickelt werden und ist letztendlich – besonders in Zeiten der Corona-Pandemie – auch Mittel für zwischenmenschliche Interaktionen wie auf Social Media Plattformen oder in Chats und Foren.
Darum ist es umso wichtiger, dass Websites barrierefrei gestaltet sind, damit Menschen mit Einschränkungen wie Sehschwäche oder Gehörlosigkeit gleichermaßen Zugang zum Internet haben und mit den gleichen Chancen aktiv in der digitalen Welt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Wer muss eine barrierefreie Website haben?
Die Richtlinie der Europäischen Union verpflichtet bisher Unternehmen, die öffentliche Aufgaben erfüllen, wie z. B. Ministerien, Bürgerbüros der Städte und Gemeinden, Behörden, Krankenkassen, Krankenhäuser oder Schulen, ihre Webinhalte gemäß den WCAG 2.0 Richtlinien ( Web Content Accessibility Guidelines) barrierefrei zu gestalten .
Mittlerweile setzen aber auch immer mehr private Unternehmen auf eine barrierefreie Website und sichern sich dadurch einige Vorteile:
- Höhere Reichweite
Eine barrierefreie Website erreicht eine breitere Zielgruppe und damit mehr potenzielle Kunden.
- Gesteigerte Zufriedenheit
Eine barrierefreie Website ist gut bedienbar und macht die Inhalte für jeden Besucher verfügbar. Damit steigt auch die Zufriedenheit der Website User.
- Verbessertes Suchmaschinen Ranking
Eine barrierefreie Website hat eine verbesserte Usability. Diese Zugänglichkeit wird von Suchmaschinen belohnt und die Website wird leichter gefunden.
- Vorbildfunktion
Mit einer barrierefreien Website ermöglicht man auch Menschen mit Einschränkungen die Teilhabe an digitalen Angeboten und übernimmt damit als Unternehmen auch soziale Verantwortung.
Was bedeutet eigentlich barrierefrei?
Eine barrierefreie Website ist für jeden Benutzer bedienbar und lesbar. Zum Beispiel ist eine grafische Navigation für sehbehinderte Menschen nutzlos, Hörgeschädigte können akustische Erklärungen nicht wahrnehmen und motorisch eingeschränkte Menschen haben Probleme bei der Eingabe per Maus und Tastatur.
Die WCAG 2.0 Richtlinien enthalten vier Prinzipien, welche die Grundlage für barrierefreie Webinhalte bilden.
Eine barrierefreie Website ist demnach:
• wahrnehmbar
Inhalte müssen so präsentiert werden, dass diese für den Besucher wahrnehmbar sind, z. B. durch Untertitel für Video / Audio Beiträge für Gehörlose; Textalternativen für Bilder für blinde Menschen; Anpassbarkeit der Darstellung und Farbkontraste für Menschen mit Sehschwäche.
• bedienbar
Alle Bestandteile der Benutzeroberfläche und Navigation müssen voll funktionsfähig sein, z. B. indem alle Funktionen der Website per Tastatur bedienbar sind; den Benutzern genügend Zeit gegeben wird Eingaben zu tätigen; Inhalte so gestaltet sind, dass sie nicht zu Anfällen wie Epilepsie führen ( z. B. blitzende und blinkende Elemente) und die Benutzer bei der Navigation auf der Website unterstützt werden (z. B. durch aussagekräftige Seitentitel, Überschriften und Linktexte).
• verständlich
Informationen und Bedienung der Benutzeroberfläche müssen leicht verständlich sein, z. B. durch Lesbarkeit; einen vorhersehbaren Seitenaufbau, gut beschriftete Formularfelder und Hilfestellung bei der Eingabe wie automatische Fehlererkennung beim Ausfüllen von Formularen.
• robust
Inhalte müssen „robust genug“ sein, um von Benutzeragenten (= jegliche Software, z. B. Webbrowser, die dem Benutzer Zugriffe auf Inhalte des Internets ermöglicht) interpretierbar zu sein und mit assistierenden Technologien (z. B. Screenreader, Vergrößerungsprogramme etc.) kompatibel sein. Voraussetzung hierfür ist unter anderem ein valider HTML-Code.
Haben Sie schon darüber nachgedacht, ob Ihre Zielgruppe dies erfordert?
Ein sehr gutes Beispiel (eines Joomla Template) präsentiert das Unternehmen Joomla-Monster.
Schauen Sie sich bitte hier eine Beispiel eines Joomla-Template an, welches auf Barrierefreiheit basiert mit der Berücksichtigung von (WCAG) 2.0 und W3C (WAI) Richtlinien:
https://templates.joomla-monster.com/joomla30/jm-university-wcag/en/
Vor allem klicken Sie sich durch die Funktionen (oben links) durch
Weiteres zu diesem Thema finden sie auch unter folgende Links:
https://de.wikipedia.org/wiki/Barrierefreies_Internet
https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website
https://accessible-pdf.info/de/
Ein anschauliches Beispiel für die gelungene Umsetzung eines barrierefreien Webdesigns zeigt die Website des deutschen Bundestags => https://www.bundestag.de
Weitere Informationen zum Thema „Barrierefreies Webdesign“ bietet auch das Web-Portal „Einfach für Alle“.